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SizefotoPassbilder und Ausweisfotos, auf den Millimeter gemessen

Saudi-Arabien: Foto für reisepass

40 x 60mmSekundäre Quelle
Foto wird erstellt fürSaudi-ArabienReisepass40 x 60mm
Wer ist auf dem Foto?

Der Kopf eines Kindes hat eine andere Form als der eines Erwachsenen, und die Messung hängt davon ab. Das falsch zu wählen, bedeutet einen abgelehnten Antrag.

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JPG, PNG, HEIC oder WebP, bis 25 MB

Ihr Foto wird auf diesem Gerät verarbeitet und nie hochgeladen.

Die Anforderungen

Saudi Arabia passport
Druckformat40 x 60 mm
Kopfhöhe, Kinn bis ScheitelDie Behörde veröffentlicht keine Kopfhöhe
HintergrundWhite background
Alter des Fotos6 Monate
Außerdem verlangt
  • Colour photograph taken within the last six months for applicants over 18; a recent photograph for applicants under 18.
  • The photograph must face the camera directly.
  • Both men and women must show the whole face.
  • For the diplomatic or special passport service the ministry also requires men to wear Saudi official dress and women to wear the hijab.
  • Retired officials attach two colour 4x6 photographs on a white background with the name written on the back.

Scope warning. The 4x6 cm white background photograph above is published by the Ministry of Foreign Affairs for the diplomatic and special passport service, not for the ordinary passport. The ordinary passport is issued by the General Directorate of Passports (Jawazat) of the Ministry of Interior through Absher, and moi.gov.sa, absher.sa, gdp.gov.sa and my.gov.sa were all unreachable or blocked from the network used for this research, so no page from that authority could be read. 4x6 cm on a white background is the standard Saudi identity photograph and matches what the foreign ministry demands, but until a Passports Directorate page confirms it for the ordinary passport this spec stays secondary. No head height, eye line, expression, glasses or digital upload rule is published on the page that was read, so those fields are omitted.

Beantragen in Saudi-Arabien

Ein saudischer Passantrag hat überhaupt keinen Fotoschritt. Die Passdirektion nutzt das Bild, das bereits im Personenstandsregister liegt, es gibt also nichts mitzubringen und nichts hochzuladen. Wenn Sie ein anderes Foto in Ihrem Pass wollen, ändern Sie es beim Personenstand und nicht bei Jawazat. Diese eine strukturelle Tatsache ordnet alles Weitere auf dieser Seite neu: Eine saudische Staatsangehörige braucht ein Foto für den nationalen Personalausweis oder für ein Visum und nie für den Passantrag selbst.

Weil das Foto zum Personenstandsregister gehört und nicht zu einem einzelnen Dokument, lässt es sich auch nicht beliebig auffrischen. Es wird bei der Erneuerung des Personalausweises, bei einer Veränderung der Gesichtszüge oder aus medizinischen Gründen aktualisiert. Damit ist das Ausweisfoto das wichtige, und der Abzug am Schalter des Personenstands ist die Fassung, die die meisten tatsächlich brauchen: 4 mal 6 cm, zwei Exemplare, weißer Hintergrund, frontal und ohne Brille aufgenommen.

Die Visumseite ist wiederum eigenständig, und die Vorgaben dürfen nicht vermengt werden. Das saudische eVisa-Portal will ein Bild von 200 mal 200 Pixeln zwischen 5 und 100 KB. Die neuere Plattform des Außenministeriums will 35 mal 45 Millimeter als PNG oder JPEG von höchstens 5 MB, ohne Lächeln. Der Upload für den Personalausweis in Absher will ein JPEG von höchstens 1 MB. Das sind vier verschiedene Anforderungen aus drei verschiedenen Systemen, und eine für eines gebaute Datei scheitert an einem anderen.

Warum Fotos hier abgelehnt werden

  • Ein Hintergrund, der nicht weiß ist

    Die Fehlermeldung, die Antragstellenden gezeigt wird, sagt, dass der Hintergrund des angehängten Fotos nicht weiß ist. Das ist die am häufigsten zitierte Zurückweisung in dem, was wir lesen konnten, und sie gilt für Ausweis- und Visumsysteme gleichermaßen.

  • Das Foto passt nicht zum Personenstandsregister

    Das System vergleicht Ihre Einreichung mit dem im Register gespeicherten Gesicht und weist sie zurück, wenn beide nicht übereinstimmen. Das ist ungewöhnlich: Anderswo wird ein Foto nach seiner eigenen Qualität beurteilt, hier gegen ein gespeichertes Bild von Ihnen.

  • Ein Foto von einem gedruckten Foto

    Eine weitere Fehlermeldung teilt Antragstellenden mit, dass das Bild von einem gedruckten Foto stammt. Einen vorhandenen Abzug abzufotografieren oder zu scannen, um eine digitale Datei zu erzeugen, wird zurückgewiesen, die Datei muss also als digitale Aufnahme entstehen.

  • Eine Brille tragen

    Brillen sind für das nationale Ausweisfoto grundsätzlich ausgeschlossen, Korrekturgläser eingeschlossen. Eine Ausnahme für spiegelfreie Gläser, wie sie mehrere andere Länder veröffentlichen, gibt es nicht.

  • Filter oder Retusche

    Die Anleitung des Personenstands schließt Effekte und Verbesserung aus. Das umfasst die Glättung, die manche Telefonkameras von sich aus anwenden, ebenso wie alles, was hinterher bewusst angewendet wird.

Was hilft

  • Klären Sie, für welches Dokument Sie überhaupt ein Foto brauchen

    Nicht für den Reisepass. Eine saudische Staatsangehörige liefert ein Foto für den nationalen Personalausweis beim Personenstand oder für ein Visum über das jeweilige Portal. Vom Dokument auszugehen statt von der Reise, erspart eine Datei, nach der niemand fragt.

  • Verwenden Sie eine Datei nie über die Portale hinweg weiter

    Das eVisa-Portal, die Plattform des Außenministeriums, der Upload in Absher und der Abzug am Schalter des Personenstands wollen jeweils etwas anderes. Ein eVisa-Bild von 200 mal 200 Pixeln hat nichts mit einer Datei von 35 mal 45 Millimetern zu tun, und ein Abzug am Schalter ebenso wenig.

  • Lassen Sie Biometrie erfassen, bevor Sie den Pass brauchen

    Seit 2026 ist die biometrische Registrierung Voraussetzung für Ausstellung oder Erneuerung eines Passes für alle ab 10 Jahren. Das ist eine eigene Besorgung neben dem Antrag, und sie lohnt sich vorab.

  • Holen Sie ihn innerhalb von neunzig Tagen ab

    Ein Pass ist nach drei Werktagen oder per Zustellung durch Saudi Post verfügbar, wird aber storniert, wenn er nicht innerhalb von 90 Tagen abgeholt wird, und die Gebühr wird nicht erstattet. Die Gebühren betragen Stand September 2026 300 SAR für fünf Jahre oder 600 SAR für zehn, mit zehn Jahren Gültigkeit ab 21 Jahren.

  • Unter 15-Jährige brauchen für das Foto keine Kopfbedeckung

    Der Personenstand stellt fest, dass Antragstellende unter 15 Jahren für das Foto weder Schemagh noch Hidschab tragen müssen. Das lohnt sich zu wissen, bevor man ein Kind für den Termin anzieht.

Babys und kleine Kinder

Weil das Foto im Personenstandsregister lebt und über den Personenstand aufgenommen oder aktualisiert wird, folgt das Foto eines Kindes dem Verfahren für den Personalausweis und nicht dem für den Reisepass. Die für Familien wichtigste Regel betrifft die Kleidung: Antragstellende unter 15 Jahren müssen für das Foto weder Schemagh noch Hidschab tragen. Eine veröffentlichte Lockerung der Anforderungen an Ausdruck, Blick oder geöffnete Augen für Säuglinge haben wir im erreichbaren saudischen Material nicht gefunden, und weil wir keine gefunden haben, behaupten wir nicht, dass es sie gibt.

Brille

Brillen sind für das nationale Ausweisfoto grundsätzlich verboten, und der Wortlaut erfasst Korrekturgläser und nicht nur getönte. Die Anleitung des Personenstands sagt, dass das persönliche Foto ohne Brille sein muss, ohne bedingte Ausnahme für klare Gläser oder sorgfältige Beleuchtung. Das eVisa-Portal veröffentlicht dagegen weder in seiner englischen noch in seiner arabischen Fassung überhaupt eine Brillenregel, jede Seite, die eine saudische eVisa-Brillenregel nennt, zitiert also nicht das Portal. Für das Ausweisfoto: abnehmen.

Kopfbedeckung

Die eVisa-Anleitung stellt fest, dass Kopfbedeckungen im Allgemeinen nicht zulässig sind, mit möglichen Ausnahmen insbesondere aus religiösen Gründen, und dass in solchen Fällen das Gesicht von der unteren Kinnspitze bis zur Stirn sichtbar sein muss, ohne Schatten darauf. Das Außenministerium veranschaulicht seine eigene Anforderung mit dem Foto einer Frau im Hidschab mit vollständig unbedecktem Gesicht, und das ist die klarste Aussage darüber, wo die Grenze verläuft. Ein Gesichtsschleier ist mit einer Regel, die das Gesicht von Kinn bis Stirn sichtbar verlangt, nicht vereinbar, auch wenn wir keinen Satz gefunden haben, der ihn direkt benennt.

Online beantragen

Für einen saudischen Reisepass gibt es keinen Upload, weil der Antrag das Foto nutzt, das bereits im Personenstandsregister liegt. Uploads gibt es für den Personalausweis über Absher, der ein JPEG von höchstens 1 MB mit Maßen in Vielfachen von 2 zu 3 nimmt, und für Visa, wo das eVisa-Portal ein Bild von 200 mal 200 Pixeln mit 5 bis 100 KB nimmt und die Plattform des Ministeriums 35 mal 45 Millimeter als PNG oder JPEG von höchstens 5 MB. Die Stelle des Personenstands nimmt einen physischen Abzug. Vermengen Sie diese nicht.

Fragen zu Fotos für Saudi-Arabien

Brauche ich für einen saudischen Reisepass ein Foto?

Nein. Der Reisepass nutzt das Foto, das bereits in Ihrem Personenstandsregister liegt, es gibt also keinen Fotoschritt im Antrag. Um das Bild zu ändern, gehen Sie zum Personenstand und nicht zur Passdirektion.

Wo ändere ich das Foto in meinem Personenstandsregister?

Beim Personenstand. Das Foto wird bei der Erneuerung des Personalausweises, bei einer Veränderung der Gesichtszüge oder aus medizinischen Gründen aufgefrischt und nicht immer dann, wenn Sie gern ein neueres Bild hätten.

Kann ich dasselbe Foto für das eVisum und für meinen Ausweis verwenden?

Nein. Das eVisa-Portal will 200 mal 200 Pixel bei 5 bis 100 KB, die Plattform des Außenministeriums will 35 mal 45 Millimeter als PNG oder JPEG bis 5 MB, und Absher will ein JPEG von höchstens 1 MB. Das sind verschiedene Anforderungen aus verschiedenen Systemen.

Warum sagt das System, mein Foto passe nicht?

Weil es gegen das bereits in Ihrem Personenstandsregister gespeicherte Gesicht verglichen wird. Ein Foto kann technisch einwandfrei sein und an diesem Vergleich dennoch scheitern, und diese Prüfung führen die meisten Länder bei der Einreichung nicht durch.

Muss ein Kind auf dem Foto Schemagh oder Hidschab tragen?

Der Personenstand stellt fest, dass Antragstellende unter 15 Jahren das nicht müssen. Das ist eine ausdrücklich veröffentlichte Ausnahme und keine Schlussfolgerung unsererseits.

Warum ist diese Seite als sekundär statt amtlich gekennzeichnet?

Weil die wichtigsten Behördenseiten bei unserer Prüfung nicht erreichbar waren, stammen die Gebühren und Regeln hier aus den bestätigten amtlichen Konten der Ministerien, die sie veröffentlichen. Das sind amtliche Aussagen, aber keine Seiten, die wir auf den Ministeriumsdomains lesen konnten.

Woher diese Zahlen stammen

Sekundäre Quelle

Die ausstellende Behörde veröffentlicht diese Zahlen nicht in einer Form, die wir direkt zitieren können. Sie stammen aus einer angesehenen sekundären Quelle und sind entsprechend gekennzeichnet.

Geprüft von Editorial teamWie wir unsere Zahlen prüfen